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Der Jahresbericht des Bundesarbeitsgerichts

Der Jahresbericht des Bundesarbeitsgerichts wurde veröffentlich. In dem 112-Seiten starkem Dokument konnte eine allgemein positive Bilanz präsentiert werden. Seit 2010 ging die Anzahl an Eingängen, Revisionen wie auch neuen Klagen, stetig nach oben. Den absoluten Höhepunkt erreichte die Flut an Anträgen im Jahr 2012. Seitdem ist viel Zeit vergangen und das Bundesarbeitsgericht konnte in den letzten Jahren die Geschäftsabwicklung optimieren. Das machen die Zahlen und Ergebnisse des diesjährigen Jahresberichtes deutlich. Sieben Monate Bearbeitungsdauer hatten die Verfahren und Anträge durchschnittlich im Jahr 2019 beim Bundesarbeitsgericht. Die Wartezeit konnte um einen halben Monat im Vergleich zum Vorjahr 2018 verringert werden.

Insgesamt 2.472 Eingänge hatte der BAG im Jahr 2019. Das sind im Vorgleich zum Vorjahr 620 Eingänge mehr. 31,76 Prozent dieser Eingänge fielen durch neue Revisionsanträge oder Rechtsbeschwerden an, sozusagen Altlasten aus dem vorherigen Jahr. Derweil verzeichnete man im Bereich der Revisionen einen deutlichen Anstieg, um 23,23 Prozent. Trotz dieses Anstiegs konnte das Bundesarbeitsgericht dieses Jahr 20 Prozent mehr Eingänge abschließen, als im Jahr zuvor.
Als Vergleich, im Jahr 2018 wurde das Bundesarbeitsgericht mit 1.245 Eingängen konfrontiert. Im Jahr 2016 waren es noch 1.639 Eingänge. Vor 7 Jahren, 2013, waren noch es stolze 1.911 Eingänge.

    Das Beenden eines Arbeitsverhältnisses bleibt Streitthema Nummer eins

    Im vergangenen Jahr 2019 wurde über viele neue Themen geurteilt. Über die Wirksamkeit eines Kopftuchverbots, Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit oder die Heimarbeit von Mitarbeitern. Besonders die Geschlechterrollen, Arbeitszeiterfassung und die Religionsausübung am Arbeitsplatz beanspruchten besonders viele Ressourcen. Eines der Hauptanliegen vieler Kläger*innen bliebt, wie auch in den Jahren davor, das Thema Kündigung.
    26,98 Prozent der Gerichtsverfahren des Bundesarbeitsgerichts beschäftigt sich mit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. Ob befristet, verhaltens- oder krankheitsbedingte Kündigungen, die Thematik scheint in deutschen Arbeitsgerichten für ordentlichen Gesprächsstoff zu sorgen. 667 Eingänge waren es im Jahr 2019. Davon konnten 79,91 Prozent, also 532 von 667 Eingängen, noch im selben Jahr gelöst werden.

    Dicht gefolgt und auf Platz zwei des Themenrankings des Bundesarbeitsgerichts waren die Streitigkeiten in den Bereichen Betriebsverfassung und Personalvertretung, mit 21,56 Prozent und insgesamt 533 Eingängen. Auffallend ist hier, dass nur 30 Prozent der Eingänge mit dieser Thematik gelöst werden könnten. Die große Mehrheit wird im Geschäftsjahr 2020 weitergeführt.
    Im Vergleich zu den Top drei Themen fällt die Anzahl an Eingängen in den Bereichen Tarifvertragsrecht und Auslegung (12,18 Prozent), das Ruhegeld und Altersteilzeit (9,83 Prozent) sowie das Arbeitsentgelt (9 Prozent) anteilig recht gering aus.