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Dienstrad Jobrad Leasing

Versteuerung des Dienstrades: So einfach geht das

Umfrage zum Dienstrad: Leasing immer relevanter

Ein Dienstrad zu versteuern klingt zunÀchst kompliziert. Denn was ist der Unterschied zwischen Gehaltsumwandlung und Gehaltsextra? Wir klÀren auf und verraten, wie ein Jobrad richtig zu versteuer ist.

Dienstrad mit Auto gleichgesetzt

Bis ins Jahr 2012 durften nur Auto sowohl beruflich als auch privat genutzt werden. Dieses sogenannte Dienstwagenprivileg wurde ab 2012 ebenfalls auf FahrrÀder und Pedelecs ausgeweitet.

Somit konnten DienstrÀder ebenfalls privat genutzt werden. Allerdings unterlagen sie damit auch der sogenannten 1%-Regel.

Steuerliche Feinheiten beachten

Durch die zusĂ€tzliche private Nutzung von DienstrĂ€dern entsteht fĂŒr den Arbeitgeber ein sogenannter geldwerter Vorteil. Dieser Vorteil muss laut dem Gesetzgeber versteuert werden.

Der Steuersatz lag bis 2019 fĂŒr JobrĂ€der bei 1% wie bei den Dienstwagen. Die 1% beziehen sich dabei auf die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des jeweiligen Herstellers. Weitere Infos zur steuerrechtlichen Behandlung des Dienstrades in unserem Online-Seminar.

Gehaltsumwandlung und Gehaltsextra

Allerdings drĂŒckte der Gesetzgeber im Rahmen der MobilitĂ€tswende auf das Pedal und förderte die DienstrĂ€der stĂ€rker. Und zwar durch SteuervergĂŒnstigungen. Das betrifft sowohl die Gehaltsumwandlung als auch das Gehaltsextra. Was ist der Unterschied?

Der Unterschied zwischen Gehaltsumwandlung und Gehaltsextra ist folgender: Beim Gehaltsextra erhÀlt der Mitarbeitende das Dienstrad zusÀtzlich zum Arbeitslohn. Bei der Gehaltsumwandlung bezahlt der Mitarbeitenden die Monatsraten aus dem Bruttolohn. Deshalb Gehaltsumwandlung oder auch Barlohnumwandlung.

Vorteile bei beiden Optionen

Beide Varianten haben unterschiedliche Vorteile. Beim Jobrad-Leasing durch Gehaltsumwandlung liegt der zu versteuernde geldwerte Vorteil bloß noch bei 0,25%. Anstatt vorher 1%. 

Außerdem spart der Mitarbeitende bei dieser Variante deutlich gegenĂŒber dem privaten Kauf eines Fahrrads oder Pedelecs.

Beim Dienstrad-Leasing durch das Gehaltsextra ĂŒbernimmt der Arbeitgeber die vollen Kosten.  Heisst, der Arbeitgeber least das Jobrad, stellt es dem Mitarbeitenden zur VerfĂŒgung und ĂŒberlĂ€sst es zusĂ€tzlich zum geschuldeten Arbeitslohn.

Das hat den Vorteil, dass der Mitarbeitende steuerfrei fÀhrt. Es entfÀllt somit die Versteuerung des geldwerten Vorteils.

Benefit fĂŒr Mitarbeitende

GrundsĂ€tzlich ist die Bereitstellung eines Dienstrades ein starker Benefit. Nicht bloß um als Arbeitgeber attraktiver fĂŒr neue Bewerbende zu sein sondern gleichzeitig auch um die eigene Marke zu stĂ€rken.

Laut einer Umfrage sind besonders die 18- bis 29-JĂ€hrigen an der Nutzung eines Dienstrades interessiert. Ein wichtiger Punkt im Kampf um neue Talente aus der Generation Z.

    Online-Seminar: Lohnsteuer - Steuerrechtliche Behandlung von Jobrad und Jobticket

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      Christoph Mers

      Online Content Manager