1. Home>
  2. Blog>
  3. arbeitsrecht>
Umfrage zum Dienstrad: Leasing immer relevanter

Seit 2024: Jobrad für Tarifangestellte nutzbar

Dienstrad Jobrad Leasing

Das Jobrad ist eine weitere Alternative, neben dem Jobticket, um auf die Arbeit zu gelangen. Von dieser Regelung konnten im öffentlichen Dienst aber nicht alle Berufsgruppen profitieren. Seit Januar hat sich das geändert.

Tarifangestellte dürfen partizipieren

Seit Januar 2024 ist es offiziell: Tarifangestellte haben ebenfalls Zugang zu dem nachgefragten Mobilitäts-Benefit. Dem Jobrad.

Denn seit Anfang des Jahres können Tarifangestellte ebenfalls das Fahrrad-Leasing nutzen. Wie? Durch die sogenannten Gehaltsumwandlung.

Bisher nur auf Landesebene möglich

Von der neuen Regelung können seit dem bis zu 850.000 Tarifangestellte profitieren. Bisher galt die Regelung, Gehaltsumwandlung für ein Leasingfahrrad oder -E-Bike, nur für die Landesbeamten*innen.

Achtung: Das Land Hessen ist nicht Mitglied in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder. Hier gilt eine abweichende Regelung. In den Ländern Bayern und Baden-Württemberg gelten die bereits ausgehandelten Rahmenbedingungen. Wichtig: Achtung bei der korrekten Besteuerung des Dienstrades. Mehr in unserem Online-Seminar.

Win-Win für beide Seiten

Durch die erweiterte Nutzung des Leasing-Fahrrads können am Ende beide Seiten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmende, profitieren. Zum einen die Arbeitgeber welche einen zusätzlichen Benefit anbieten.

Somit stärken die Arbeitgeber nicht nur Ihre Position auf dem Arbeitsmarkt. Sie schaffen ebenfalls eine positive Außendarstellung.

Klimaschutz stärken

Zum anderen können sich die Arbeitnehmenden über eine zusätzliche Mobilitätsmöglichkeit erfreuen. Gerade in Zeiten von Streiks im öffentlichen Nahverkehr eine willkommene Alternative.

Des Weiteren können Arbeitnehmende einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Langfristig gesehen stärkt die Einigung zwischen den Partien außerdem die Fahrradwirtschaft.

Jobrad als Benefit

Die Nutzung eines sogenannten Dienstleasing-Fahrrads erfreut sich in Deutschland immer größerer Beliebtheit. Laut einer Studie nutzen zwar im Durchschnitt bloß 41 Prozent das Fahrrad als Fortbewegungsmittelt zur Arbeit. Damit landet das Fahrrad immer noch auf dem zweiten Platz.

Allerdings nutzen 70 Prozent der Befragten*innen den Drahtesel in Ihrer Freizeit. Also fast eine Verdopplung der Stimmen. Somit zeigt sich, dass das Fahrrad vor allem in der privaten Nutzung eine weiterhin hohe Relevanz besitzt.

Allerdings kennen laut der Studie nur etwas mehr als die Hälfte Dienstrad-Konzepte. In diesem Bereich haben Arbeitgeber die Chance, sich stärker zu positionieren und Werbung für das Dienstrad zu machen. Denn letztendlich ist es eine Win-Win-Situation für beide Seiten.

    Online-Seminar: Lohnsteuer - Steuerrechtliche Behandlung von Jobrad und Jobticket

      Jetzt zum Seminar anmelden

      Christoph Mers

      Online Content Manager