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Riesterrente_ Rückforderung von Altersvorsorgezulagen vom Zulage-Empfänger

Neue Zuschusspflicht bei Betriebsrenten – nur wenige Arbeitgeber wissen Bescheid

Seit dem 1. Januar 2019 wird die bislang freiwillige Beteiligung der Arbeitgeber an den Betriebsrenten ihrer Mitarbeiter zur Pflicht. Bei allen neu geschlossenen Entgeltumwandlungsvereinbarungen müssen Arbeitgeber einen Zuschuss von 15 Prozent als Ausgleich für eingesparte Sozialversicherungsbeiträge in den Vorsorgevertrag einzahlen. So steht es seit gut einem Jahr in dem durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) geänderten Betriebsrentengesetz.

Doch lediglich 17 Prozent der befragten Arbeitgeber wissen, was in wenigen Tagen auf sie zukommt. Das geht aus einer aktuellen repräsentativen Online-Umfrage unter Unternehmensentscheidern im Auftrag der SIGNAL IDUNA hervor. Jeder vierte Firmenchef meinte sogar, dass die Zuzahlungen weiterhin auf freiwilliger Basis erfolgen können. Nur gut jeder zweite Befragte beantwortete die Frage überhaupt. 43 Prozent machten keine Angaben oder gaben an, dass sie es nicht wissen.

Weiterhin glaubten 38 Prozent der befragten Unternehmensentscheider, dass die Pflicht, einen Zuschuss zu Neuverträgen zu zahlen, bereits seit dem 1. Januar 2018 gilt. Immerhin lagen 26 Prozent der Unternehmensentscheider richtig. Allerdings blieben 36 Prozent der Befragten auch bei dieser Frage eine Antwort schuldig.

Im Weiteren wurden die Firmenchefs gefragt, wie zufrieden sie damit seien, dass der Gesetzgeber sie verpflichtet habe, die Sozialabgabenersparnis an ihre Mitarbeiter weiterzugeben. Die Mehrheit der Befragten (55 Prozent) war mit dieser Entscheidung durchaus zufrieden, lediglich fünf Prozent waren es nicht. Ihre Unzufriedenheit begründeten einzelne Umfrageteilnehmer damit, dass noch unklar sei, ob und wie der Zuschuss durch bestehende Versorgungsordnungen erfüllt werden könne.

Quelle: Repräsentative Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH für SIGNAL IDUNA