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Jahressteuergesetz 2024: geplante Änderungen für die zweite Jahreshälfte

Jahressteuergesetz 2024: geplante Änderungen für die zweite Jahreshälfte

Jahressteuergesetz 2024

Bereits im April 2024 kamen erste Einzelheiten zum Jahressteuergesetz ans Licht. Jetzt liegt der Referentenentwurf vor. Dieser beinhaltet eine Vielzahl an Anpassungen. Wir geben einen Überblick zu den Änderungen aus dem Jahressteuergesetz.

Jahressteuergesetz 2024: Anpassung der Pauschalbesteuerung

Eine wichtige Änderung ist die Einführung einer Pauschalbesteuerung für ein sogenanntes Mobilitätsbudget. Zunächst die Frage, was ein Mobilitätsbudget beinhaltet?

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      Ein Mobilitätsbudget ist die Bereitstellung von außerdienstlichen Mobilitätsleistungen. Dabei ist die Wahl des Verkehrsmittels unabhängig. Die Bereitstellung kann in Form von Sachbezügen oder Zuschüssen erfolgen.

      Zu den Sachbezügen gehören unter anderem:

      • Digitale Gutscheine
      • Gutscheincodes
      • Gutscheinapplikationen
      • Geldkarten mit Wertguthaben

      Die Zuschüsse beinhalten unter anderem:

      • Geldleistungen wie beispielsweise nachträgliche Kostenerstattungen

      Die Wahl der Fahrten ist ebenfalls nicht zweckgebunden. Das reicht von privaten Fahrten bis hin zu Familienheimfahrten.

      Die neue Pauschalierungsmöglichkeit greift, wenn folgende Anforderungen erfüllt werden:

      • Gewährung von Leistungen aus dem Mobilitätsbudget
      • Zusätzlich zum Arbeitslohn
      • Gewährleistet durch Arbeitgeber oder auf Veranlassung Dritter
      • Höchstbetrag im Jahr liegt bei 2.400 Euro

      Die Inanspruchnahme erfolgt in Zukunft vereinfacht durch die Übermittlung bzw. Abgabe einer entsprechenden Lohnsteuer-Anmeldung.

      Ergänzung der ELStAM

      Benötigt ein Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale, sogenannte ELStAM, werden diese vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bereitgestellt. Der Abruf erfolgt automatisiert auf Basis gespeicherter Daten.

      Erfolgt eine Abfrage über das Finanzamt, werden die entsprechenden Daten zunächst an das BZSt weitergeleitet. Diese dürfen dann laut dem Jahressteuergesetz 2024 von dem Bundeszentralamt für Steuern abgespeichert werden.

      Zu den ergänzenden Daten gehören unter anderem:

      • Freibeträge
      • Grad der Behinderung und Gültigkeitszeitraum

      Weitere Änderungen laut dem Jahressteuergesetz 2024 in der Übersicht:

      • Gesetzliche Verstetigung der 150-Euro-Vereinfachungsregelung für Bonusleistungen für gesundheitsbewusstes Verhalten
      • Änderungen im Umwandlungssteuergesetz
      • Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen
      • Steuerbefreiung der Entgelte des Reisesicherungsfonds
      • Änderungen bei der Biersteuer

      Weitere Informationen gibt es direkt auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen.

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          Christoph Mers

          Online Content Manager