
Ratgeber zur Arbeitszeiterfassung: Infos zur Zeiterfassung in Deutschland auf einem Blick
Verpflichtende Zeiterfassung: Infos auf einem Blick



Prävention: Burnout-Risiko im Home Office
Für viele Unternehmen ist die Burnout-Symptomatik bittere Realität. In der heutigen Arbeitslandschaft, in welcher eine hohe Überlastung zum Berufsalltag gehört, ist die Prävention zu einer Notwendigkeit geworden. Nun verlangt die Corona-Pandemie die Arbeit in den eigenen vier Wänden. Die Prävention wird erheblich erschwert, durch die individuelle Natur eines jeden Arbeitsplatzes Zuhause. Ein weiterer Grund, um die Eigenschaften und Symptomatik nochmal klar zu definieren und neue Präventionsmaßnahmen als Arbeitgeber festzulegen.

Die Umsetzung des Kurzarbeitergeldes in fidelis.Personal – SD Worx ist für Sie da
Die Bundesregierung erleichtert die Antragsstellung und den Zugang zum Kurzarbeitergeld (KUG). Rückwirkend bis zum 1. März dieses Jahres, können Betriebe mit mindestens 10 Prozent Arbeitsausfall nun schneller mit Kurzarbeitergeld rechnen. Auch ein Arbeitszeitkonto mit Minusstunden ist nicht mehr für die Beantragung notwendig. Nach einer erfolgreichen Beantragung erhalten Sie von der Bundesagentur für Arbeit einen Bescheid mit einer Stammnummer.

SAP – Kurzarbeitergeld für Kunden schnellstmöglich umsetzen
Die Bundesregierung erleichtert die Antragsstellung und Zugang zum Kurzarbeitergeld (KUG). Rückwirkend bis zum 1. März dieses Jahres, können Betriebe mit mindestens 10 Prozent Arbeitsausfall nun schneller mit Kurzarbeitergeld rechnen. Auch ein Arbeitszeitkonto mit Minusstunden ist nicht mehr für die Beantragung notwendig.

Covid-19: Kurzarbeit wird nun dringender benötigt denn je
Covid-19 wurde das, umgangssprachlich genannte, Coronavirus nun offiziell getauft. Das Virus und seine Fähigkeit sich rasant zu verbreiten, hat den Alltag ebenso im Griff, wie die globale Wirtschaft. Die weltweiten Maßnahmen zur Eindämmung der Viren haben weitreichende Folgen. Die deutsche Wirtschaft, wir als europäische Exportweltmeister, bleiben davon nicht verschont. Doch die Bundesregierung lässt hoffen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMFG) reagiert bereits auf allen Ebenen und streicht fast sämtliche Gruppenaktivitäten. Erst werden die Kindergärten und Schulen geschlossen, dann wird die Leipziger Buchmesse abgesagt. Quarantäne ist nun angesagt. Das trifft die Branchen, wie z. B die Gastronomie, Unterhaltungs- oder die Tourismussektor, durch die fehlenden Umsätze besonders hart. Ganze Existenzen sind bedroht. Die Arbeitslosenquote könnte in die Höhe schnellen und die Rezession weiter vorantreiben. Um dieses Szenario zu verhindern, verabschiedet die Bundesregierung ein schnelles Maßnahmenpaket. Im Fokus stehen das Kurzarbeitergeld und die Kurzarbeit.

Rückerstattung der Lohnfortzahlung für Mitarbeiter unter behördlich angeordneter Quarantäne
Behörden erstatten unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die Lohnfortzahlung. Dies ist unter anderem der Fall, wenn Behörden Quarantäne anordnen. Im Falle des Coronavirus gilt die Quarantäne auch für Menschen, bei denen lediglich ein Verdacht besteht. Für berufstätige Menschen bedeutet dies, dass Sie nicht mehr Ihrer Arbeit nachgehen können. Die Absicherung der Mitarbeiter durch Lohnfortzahlung ist im Infektionsschutzgesetz geregelt.

Die A1-Bescheinigung – kein Spielraum für Ausnahmen
Jeder europäische Arbeitnehmer braucht bei einer Entsendung durch den Arbeitgeber eine A1-Bescheinigung, ausnahmslos. Wie vieles bei dem Thema Sozialversicherung, sorgt auch die A1-Bescheinigung beim Arbeitgeber und Arbeitnehmer für einen bürokratischen Zusatzaufwand. An die verpflichtende Nutzung der A1-Bescheinigung sollten sich die Reisenden dennoch gewöhnen. Denn die europäische Kommission lehnte Ende März 2019 den Vorschlag, zur Abänderung des A1-Modells für berufliche Entsendungen ins Ausland, ab. Konkret bedeutet das, dass es in den kommenden Jahren erstmal es keinen Ersatz für die A1-Bescheinigung geben wird.

Den Erfolg von Personalmaßnahmen messbar machen
Eine Investition ist immer mit einem Risiko verbunden. Wie hoch dieses Risiko ausfällt ist nicht nur von der Größe der Investition abhängig, sondern auch von dem Nutzeffekt für den Investor. Darauffolgend analysieren, schätzen und bewerten unzählige Finanzexperten die verschiedensten Kriterien dieser Gleichung. Doch wie berechnet man möglichst exakt das Risiko, wenn es sich bei dem Investitionsziel, um einen Menschen handelt? Die Antwort: durch die Ergebnisse der Personalentwicklungsmaßnahmen.

Der Jahresbericht des Bundesarbeitsgerichts
Der Jahresbericht des Bundesarbeitsgerichts wurde veröffentlich. In dem 112-Seiten starkem Dokument konnte eine allgemein positive Bilanz präsentiert werden. Seit 2010 ging die Anzahl an Eingängen, Revisionen wie auch neuen Klagen, stetig nach oben. Den absoluten Höhepunkt erreichte die Flut an Anträgen im Jahr 2012. Seitdem ist viel Zeit vergangen und das Bundesarbeitsgericht konnte in den letzten Jahren die Geschäftsabwicklung optimieren. Das machen die Zahlen und Ergebnisse des diesjährigen Jahresberichtes deutlich. Sieben Monate Bearbeitungsdauer hatten die Verfahren und Anträge durchschnittlich im Jahr 2019 beim Bundesarbeitsgericht. Die Wartezeit konnte um einen halben Monat im Vergleich zum Vorjahr 2018 verringert werden.

Arbeitsrecht: Einladung schwerbehinderter Bewerber
Zu Beginn des Monats August 2015 bewarb sich der Kläger auf eine ausgeschriebene Stelle des Oberlandesgerichtsbezirk Köln. Als Quereinsteieger wollte der Bewerber bei dem Gerichtsvollzieherdienst des öffentlichen Trägers arbeiten. In seiner Bewerbung wurde der Grad seiner Behinderung von 30 Prozent deutlich hervorgehoben. Ebenso wie der Wunsch auf eine Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen. Nach längerem Warten wurde der Kläger nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen, obwohl die Bewerbungsunterlagen den Kandidaten für die Position im Gerichtsvollzieherdienst nicht ungeeignet machten. In seiner Klage forderte der angeblich Geschädigte eine Entschädigungszahlung von iHv. 7.434,39 Euro vom Land.

Arbeitsrecht: der Arbeitgeber ist erst zur Information verpflichtet, wenn der Gleichstellungsantrag entschieden wurde
Das Arbeitsgericht gab dem Hauptantrag statt. Nach der Berufung wies das Landesarbeitsgericht die Anträge ab. Worum ging es? Die Klägerin, eine Angestellte eines Jobcenters, beantragte als behinderter Mensch mit einem Grad der Behinderung von 30 Prozent, die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen. Am 4. Februar 2015 Die Klägerin informierte den Leiter des Jobcenter über ihren Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit.

Berufe ohne Zukunft – Die Jugend möchte etwas anderes als die Industrie 4.0
Die Aussichten auf dem Arbeitsmarkt werden sich noch weiter verschlechtern. Die Baby Boomer, wie die Generation aus den Nachkriegsjahren genannt wird, werden sich aus dem Berufsleben verabschieden und in ihren wohlverdienten Ruhestand übergehen. Gefüllt werden soll diese Lücke von den Jugendlichen und jungen Erwachsenen der Generation Z.

Industrie 4.0: Der Mensch rückt in den Mittelpunkt
Die vierte industrielle Revolution ist weder laut noch schmutzig. Sie schlägt eher leise Wellen. Auf der Hannover-Messe der deutschen Industrie im vergangenen Jahr konnte man die Veränderungen trotzdem deutlich erkennen. Die Industrie bereitet sich darauf vor, in ein neues Zeitalter aufzubrechen. Ausgebremst wird diese Aufbruchstimmung von der Komplexität der Inhalte.