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Die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz verpflichtet Arbeitgeber dazu, sowohl den unbereinigten als auch den bereinigten Gender Pay Gap zu melden. Diese beiden Kennzahlen erzählen unterschiedliche, aber sich ergänzende Geschichten:
Zusammen zeigen sie sowohl die Größe der Lücke als auch mögliche Ursachen.
Der rohe Durchschnittsunterschied im Bruttogehalt zwischen Männern und Frauen – unabhängig von Rolle oder Hierarchie. Ein Überblick über die Gleichstellung auf hoher Ebene.
Geht tiefer und berücksichtigt Variablen wie:
Ziel ist es, den „nicht erklärbaren“ Anteil der Lücke sichtbar zu machen – ein möglicher Hinweis auf Ungleichheit oder Voreingenommenheit.
Die Richtlinie empfiehlt die Oaxaca-Blinder-Methode, die Ergebnisse in „erklärte“ und „nicht erklärte“ Anteile aufteilt. In der Praxis nutzen viele Organisationen Regressionsanalysen oder einfachere Tools – oft mit Unterstützung externer Anbieter.
Wenn sich Lücken von 5 % oder mehr nicht begründen lassen, müssen Arbeitgeber:
Die Berechnung von Gehaltslücken ist mehr als eine Compliance-Pflicht. Für glaubwürdige Ergebnisse müssen Unternehmen:
Kleine Stichproben, uneinheitliche Jobtitel oder fehlende Daten können die Ergebnisse verzerren – eine frühzeitige Vorbereitung der Systeme erleichtert die spätere Umsetzung.
Der Gender Pay Gap ist mehr als nur eine Statistik. Richtig analysiert hilft er Unternehmen dabei, versteckte Ungleichheiten aufzudecken, Vergütungsstrukturen zu verbessern und eine Kultur der Fairness zu fördern.
Es geht nicht nur darum, eine Frist einzuhalten – sondern darum, Daten zu nutzen, um einen gerechteren Arbeitsplatz zu schaffen.
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