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Umfrage Dienstrad Leasing

Dienstrad: Berechnung des geldwerten Vorteils

Dienstrad Jobrad Leasing

Das Leasing eines Dienstrades erfreut sich in Deutschland immer größerer Beliebtheit. Aber Achtung: Oftmals muss das Jobrad steuerlich abgesetzt werden. Dabei muss der geldwerte Vorteil berechnet werden.

Dienstrad: Muss überhaupt gerechnet werden?

Ob überhaupt ein geldwerter Vorteil berechnet werden muss, hängt von der Art der Bereitstellung des Dienstrades ab. Sprich welche Variante beim Dienstrad-Leasing wird gewählt:

  1. Gehaltsumwandlung
  2. Gehaltsextra

Bei Letzterem stellt der Arbeitgeber das Jobrad zusätzlich zum gezahlten Monatsgehalt bereit. Dadurch fallen für den Arbeitnehmenden keine weiteren Kosten an. Er*Sie ist in Zukunft steuerfrei mit dem Jobrad unterwegs.

Geldwerte Vorteil bei der Gehaltsumwandlung

Anders sieht es bei der sogenannten Gehaltsumwandlung oder Barumwandlung aus. In diesem Fall nutzt der Arbeitnehmende einen Teil seines Brutto-Gehaltes für die Begleichung der monatlichen Rate.

Da der Arbeitnehmende das Dienstrad ebenfalls privat nutzt, entsteht daraus ein geldwerter Vorteil. In diesem Fall muss die sogenannten 0,25%-Regel angewendet werden.

Geldwerten Vorteil berechnen für Dienstrad

Wie wird also der geldwerte Vorteil beim Leasing eines Dienstrads ermittelt Zur Berechnung des geldwerten Vorteils folgende Formel nutzen:

Geldwerter Vorteil = (UVP Fahrrad x 0,25 Prozent) x 1 Prozent

Dazu ein praktisches Beispiel:

Das unverbindliche Preisangebot (UVP) für das Fahrrad liegt bei 3.500 €. Somit wird dieser Preis mit dem 0,25 Prozentsatz multipliziert. Das sind zunächst 875 Euro

Achtung: Dieser Wert wird aber auf die volle 100 abgerundet. Somit sind es 800 Euro. Dieser Zwischenwert wird final mit 1 Prozent multipliziert sprich 0,01.

Der monatliche geldwerte Vorteil für den Arbeitnehmenden liegt letztendlich bei 8 Euro. Weitere Infos im Fach-Seminar "Lohnsteuer - Steuerrechtliche Behandlung von Jobrad"

Steuerliche Vorteile noch nutzen

Die Anwendung der sogenannten 0,25-Regel greift allerdings bloß bei Diensträdern, welche im Zeitraum zwischen dem 01. Januar 2019 bis 31.12.2030 privat genutzt werden. Davor und ab dem 01. Januar 2031 verdoppelt sich der Wert auf 0,5.

Im aktuellen Beispiel würde der geldwerte Vorteil von acht Euro auf 17 Euro ansteigen. Auf das Jahr gerechnet ein Sprung von 96 Euro auf 204 Euro.

Leasing sinnvoll

Auf Grund der aktuellen steuerlichen Vorteile macht es durchaus Sinn, sich über das Leasing eines Dienstrades Gedanken zu machen. Außerdem kann mit dem Jobrad, wie auch beim Auto, die Entfernungspauschale in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Nicht nur Arbeitnehmende profitieren von dem Leasing. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, mit einem zusätzlichen Corporate Benefit auf dem hart umkämpften Arbeitsmarkt zu werben. Außerdem stärkt es die Marke nach außen hin.

    Online-Seminar: Lohnsteuer - Steuerrechtliche Behandlung von Jobrad und Jobticket

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      Christoph Mers

      Online Content Manager