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FAQ zum Resturlaub: 5 Fragen – 5 Antworten

Feiertage 2023: bundesweite und regionale Feiertage

Gerne möchten Mitarbeitende den Resturlaub mit ins neue Jahr nehmen. Doch ist das überhaupt möglich? Und was passiert mit dem restlichen Urlaub bei einem Arbeitgeberwechsel? Antworten zu den fünf wichtigsten Fragen zum Resturlaub.

#1 Resturlaub ins neue Jahr nehmen grundsätzlich möglich?

Nein, den Resturlaub mit ins neue Jahr zu nehmen ist grundsätzlich nicht möglich. Der Jahresurlaub ist laut Bundesurlaubsgesetz innerhalb eines Jahres zu nehmen.

Allerdings gibt es Ausnahmen um den Resturlaub mit in das Folgejahr zu nehmen.

#2 Braucht es einen Antrag zur Übernahme des Resturlaubes?

Besteht ein Grund für einen Übertrag, dann ist in der Regel kein separater Antrag notwendig.

#3 Bis wann den Resturlaub im neuen Jahr nehmen?

Der mit ins neue Jahr genommene Urlaub muss immer bis zum 31.03. genommen werden. Dieser Stichtag ist immer gültig und Ausnahmen dafür gibt fast keine. Es sein denn diese Ausnahmen sind vertraglich geregelt.

#4 Was passiert mit dem Resturlaub bei einem Arbeitgeberwechsel?

Natürlich dürfen Mitarbeitende den restlichen Urlaub mit zum neuen Arbeitgeber nehmen. Allerdings ist der bisherige Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Bescheinigung darüber auszustellen wie viel Urlaub der*ie ehemalige Angestellte bisher genommen hat.

Damit soll vermieden werden, dass es zu einer Dopplung kommt.

#5 Wann kommt es zu einem Urlaubsverfall?

Zum einen kommt es am Jahresende zum Urlaubsverfall. Zum anderen kann der Resturlaub im neuen Jahr nach dem 31.03. verfallen.

Aber Achtung: Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Ihre Mitarbeitenden über den drohenden Verfall des Resturlaubes zu informieren.

Vom Wegfall des Resturlaubes sind Angestellte*innen befreit, die sich entweder in Elternzeit oder Mutterschutz befinden. Sie dürfen nach der Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit den restlichen Urlaub nehmen.

Digitale Urlaubsplanung

Ein Tipp: Um eine harmonische und unkomplizierte Urlaubsplanung zu ermöglichen, ist die Nutzung einer digitalen Lösung ein enormer Vorteil.

Mittels der Software haben Mitarbeitenden zunächst einen Überblick über den eigenen Urlaub. Allerdings auch über den Urlaub der Kollegen*innen. So kann schnell und einfach eine Doppelbuchung vermieden werden.

Für den*ie Vorgesetzte*n ebenfalls ein Vorteil. Diese*r kann effektiver Urlaubsanträge genehmigen oder ablehnen.

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      Christoph Mers

      Online Content Manager