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Die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz legt keine feste Mindestgröße für Gruppen bei der Gehaltsberichterstattung fest.
Das Grundprinzip ist jedoch klar: Es sollen keine Daten veröffentlicht werden, die Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen.
Wenn eine Gruppe zu klein ist, sollte sie mit anderen zusammengefasst oder durch Datenschutzmaßnahmen geschützt werden.
Es gibt keine einheitliche EU-weite Regel zur Mindestgröße. Stattdessen wird von Arbeitgebern erwartet, dass sie umsichtig handeln und sich an die allgemeinen Datenschutzprinzipien (z. B. DSGVO) halten.
Auch wenn eine formale Berichterstattung für kleine Gruppen nicht möglich ist, können Mitarbeitende dennoch Durchschnittswerte erfragen. In solchen Fällen sollten Arbeitgeber:
Um mit kleinen Gruppen verantwortungsvoll umzugehen, sollten Unternehmen:
Auch zu empfehlen: Welche Arbeitnehmer fallen unter den Geltungsbereich der Richtlinie zur Entgelttransparenz
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