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Die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz definiert den Begriff „Arbeitnehmer” sehr weit. Sie geht über die traditionellen Vollzeitbeschäftigten hinaus und umfasst die meisten Menschen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Lohnberichterstattung die Realität der heutigen vielfältigen Belegschaft widerspiegelt.
So sieht das in der Praxis aus:
Der endgültige Geltungsbereich wird von jedem EU-Land festgelegt, sodass die Abdeckung variieren kann. Behalten Sie die Entwicklung Ihrer lokalen Vorschriften im Auge. Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass sie nationale Änderungen verfolgen und gleichzeitig Berichte erstellen müssen, die Ihre gesamte Belegschaft fair widerspiegeln.
Bei der Erstellung von Lohnberichten müssen Sie Durchschnittswerte, Unterschiede und Verteilungen zwischen verschiedenen Arbeitnehmergruppen berechnen. Wenn bestimmte Vertragsarten ausgeschlossen oder falsch klassifiziert werden, kann dies Ihre Zahlen verzerren oder Sie einem Compliance-Risiko aussetzen.
Siehe auch: Was ist eine „Arbeitnehmerkategorie” und wie sollte sie für das Reporting definieren?
Lohntransparenz umfasst mehr als nur Ihre Kernbelegschaft. Wenn Sie wissen, wer in den Geltungsbereich fällt, und mögliche nationale Änderungen einplanen, bleibt Ihre Berichterstattung genau, glaubwürdig und fair.
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