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Pay Transparency Directive

Welche Arbeitnehmer fallen unter den Geltungsbereich der Richtlinie zur Entgelttransparenz?

Auf einen Blick

Die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz definiert den Begriff „Arbeitnehmer” sehr weit. Sie geht über die traditionellen Vollzeitbeschäftigten hinaus und umfasst die meisten Menschen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Lohnberichterstattung die Realität der heutigen vielfältigen Belegschaft widerspiegelt.

    Schauen wir uns das genauer an

    So sieht das in der Praxis aus:

    Zu den erfassten Positionen gehören:

    • Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte
    • Befristete und unbefristete Mitarbeiter
    • Zeitarbeitskräfte
    • Plattform-/Gig-Economy-Arbeitnehmer
    • Arbeitnehmer auf Abruf, mit unregelmäßigen Arbeitszeiten oder ohne festen Arbeitsvertrag

    Möglicherweise eingeschlossen:

    • Auszubildende und Praktikanten
    • Hausangestellte (je nach nationaler Auslegung)

    In der Regel ausgeschlossen:

    • Freiberufler und Selbstständige – es sei denn, nationale Vorschriften stufen ihre Rollen aufgrund von Abhängigkeit oder arbeitgeberähnlicher Kontrolle neu ein.

    Der endgültige Geltungsbereich wird von jedem EU-Land festgelegt, sodass die Abdeckung variieren kann. Behalten Sie die Entwicklung Ihrer lokalen Vorschriften im Auge. Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass sie nationale Änderungen verfolgen und gleichzeitig Berichte erstellen müssen, die Ihre gesamte Belegschaft fair widerspiegeln.

      Was bedeutet das in der Praxis?

      Bei der Erstellung von Lohnberichten müssen Sie Durchschnittswerte, Unterschiede und Verteilungen zwischen verschiedenen Arbeitnehmergruppen berechnen. Wenn bestimmte Vertragsarten ausgeschlossen oder falsch klassifiziert werden, kann dies Ihre Zahlen verzerren oder Sie einem Compliance-Risiko aussetzen.

      Zur Vorbereitung:

      • Überprüfen Sie die Aufschlüsselung Ihrer Belegschaft nach Vertragsarten.
      • Verfolgen Sie, wie Ihr Land den Geltungsbereich und die Verpflichtungen definiert.
      • Überlegen Sie, ob „nicht standardisierte” Arbeitnehmer in Ihre Berichterstattung einbezogen werden sollten, auch wenn dies nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist. Je umfassender und integrativer Ihr Verständnis des Geltungsbereichs ist, desto genauer und glaubwürdiger wird Ihre Berichterstattung sein.

      Siehe auch: Was ist eine „Arbeitnehmerkategorie” und wie sollte sie für das Reporting definieren?

        Warum ist das wichtig

        Lohntransparenz umfasst mehr als nur Ihre Kernbelegschaft. Wenn Sie wissen, wer in den Geltungsbereich fällt, und mögliche nationale Änderungen einplanen, bleibt Ihre Berichterstattung genau, glaubwürdig und fair.

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              Von Unsicherheit zu Klarheit