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Zeiterfassung: Beim „Wie“ mitbestimmen

Arbeitszeiterfassung: Anhörung mit Experten*innen im Bundestag

Zeiterfassung: keine Sorge beim Datenschutz

Das Thema Zeiterfassung hat wieder etwas Fahrt aufgenommen. Mitte Oktober fand eine Anhörung im Deutschen Bundestag statt. Das haben die Experten*innen zur einem Gesetz zur Arbeitszeiterfassung gesagt.

Anhörung zur Arbeitszeiterfassung

Mitte Oktober stand eine umfangreiche Anhörung im Deutschen Bundestag an. Grund: die Einführung eines Gesetzes zur Arbeitszeiterfassung. Dafür wurden Experten*innen aus den unterschiedlichsten Branchen eingeladen, um Ihre Sichtweise darzulegen.

Anbei ein Überblick zu den unterschiedlichen Sichtweisen:

Isabel Eder, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

Der Deutsche Gewerkschaftsbund setzt sich vor allem für eine minutengenaue Aufzeichnung von Arbeitszeiten und Ruhepausen ein. Der Begriff „Vertrauensarbeitszeit“ muss aus Sicht des DGBs neu definiert werden.

Außerdem setzt sich der DGB für eine enge Auslegung des BAG-Urteils aus September 2022 ein. Des Weiteren sollen sowohl der Acht-Stunden-Tag als auch die Begrenzung der täglichen Höchstarbeitszeit beibehalten werden.

Nils Backhaus, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

In die gleiche Kerbe wie der DGB schlägt ebenfalls die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Es wird darauf verwiesen, dass bereits 80 Prozent der Beschäftigten die Arbeitszeit protokollieren.

Ein aktives Erfassen der Arbeitszeit, wirkt sich positiv auf den Arbeitsschutz aus. Dagegen führen lange Arbeitszeiten zu Stoffwechselerkrankungen oder Erschöpfungszuständen. Schichtarbeiten können sogar das Krebsrisiko erhöhen.

Roland Wolf, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)

Eine andere Sichtweise präsentierte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Diese gaben zu Protokoll, dass der Arbeitgeber lediglich eine Zeiterfassung ermöglich muss. Es ist aber nicht verpflichtet, diese zu erfassen.

Des Weiteren plädiert der BDA dafür die Höchstarbeitszeit auf eine Woche zu verteilen. Außerdem bestätigte der BAG die Vertrauensarbeitszeit. Eine erneute Aufnahme in Arbeitsverträge sei deshalb nicht notwendig.

Jan Dannenbring, Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZdH)

Für den Zentralverband des Deutschen Handwerks ist vor allem die sogenannte Formfreiheit entscheidend. Für den ZdH muss die Arbeitszeiterfassung flexibel gehandhabt werden.

Hintergrund ist, dass eine elektronische Zeiterfassung in der Praxis an Ihre Grenzen stößt. Beispielsweise bei Arbeitenden mit vielen Ortswechseln. Außerdem setzt sich der ZdH für sogenannte Tarif-Öffnungsklauseln ein.

Wolfgang Molitor, Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks

In die gleiche Kerbe schlägt der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks. Auch er plädiert für eine wöchentliche Erfassung der Arbeitsstunden.

Denn eine taggenaue Arbeitszeiterfassung ist nicht möglich. Denn Handwerker*innen müssen oftmals verschiedene Dienstleistungen an unterschiedlichen Orten erbringen.

Jura-Professor Gregor Thüsing, Universität Bonn

Professor Thüsing plädierte für die Einführung von tariflichen Öffnungsklauseln. Außerdem unterstützt er die Wochen-Höchstarbeitszeit von 48 Stunden.

Christiane Brors, Universität Oldenburg

Für Christiane Brors ist eine Überschreitung der täglichen Arbeitszeit von acht Stunden nicht zulässig. Sie spricht sich für eine taggenaue Aufzeichnung aus zweierlei Gründen.

Zum einen um die Entgrenzung durch mobiles Arbeiten zu einzudämmen. Zum anderen um Arbeitszeitbetrug entgegenzuwirken.

    Unser Ratgeber zur Arbeitszeiterfassung in Deutschland

      Alles rund um die Arbeitszeiterfassung

      Christoph Mers

      Online Content Manager