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Die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz fasst den Begriff „Entgelt“ weit. Das Grundgehalt ist nur ein Teil davon: Die Berichterstattung sollte auch Boni, Zulagen und Sachbezüge (z. B. Firmenwagen, Aktienoptionen) umfassen.
Kurz gesagt: Es ist das gesamte Paket anzugeben, das die Mitarbeiter tatsächlich erhalten.
Das Ziel ist es, Gleiches mit Gleichem zu vergleichen, indem die Gesamtvergütung und nicht nur die Grundgehälter berücksichtigt werden.
In der Definition von Vergütung enthalten sind:
Kann je nach nationaler Umsetzung variieren:
Diese Grauzonen werden derzeit noch auf Länderebene geklärt, daher sollten Sie sich über lokale Aktualisierungen auf dem Laufenden halten.
Verdientes vs. vertraglich vereinbartes Gehalt: Sollten Sie das vertraglich vereinbarte Gehalt oder das tatsächlich verdiente Gehalt (das durch Urlaub/Abwesenheit beeinflusst werden kann) angeben? Viele Experten bevorzugen aus Gründen der Einheitlichkeit das vertraglich vereinbarte Gehalt, aber halten Sie sich immer an die Vorschriften Ihres Landes.
Erstellen Sie ein vollständiges internes Bild der Vergütung – nicht nur des Grundgehalts, sondern auch der variablen Vergütung und der Sachleistungen.
Siehe auch: Wie sollten Unternehmen den Gender Pay Gap berechnen?
„Bezahlung“ ist mehr als nur eine Gehaltsabrechnung. Die Verwendung der weiter gefassten Definition der Richtlinie hilft Ihnen dabei, in Ihrer Berichterstattung den tatsächlichen Wert der Vergütung widerzuspiegeln und Streitigkeiten darüber zu vermeiden, was berücksichtigt wurde und was nicht.
Klare, einheitliche Regeln unterstützen nicht nur die Einhaltung von Vorschriften, sondern schaffen auch Vertrauen, indem sie zeigen, dass alle nach denselben transparenten Standards gemessen werden.
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