Der Bundesrat hat am 29.11.2019 dem „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weitere steuerlicher Vorschriften“ oder kurz „Jahressteuergesetz 2019“ zugestimmt. Somit werden bereits mit Beginn des kommenden Jahres einige steuerliche Neuerungen wirksam.
Selbstständige Künstler und Künstlerlinnen sind in den gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung mit einbezogen. Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wurde nun vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales neu bestimmt.
Unbelegte Backwaren und einen Kaffee - nicht ausreichend, um als Frühstück besteuert zu werden. Das Finanzamt sah dies anderes und wollte den Arbeitgeber dafür besteuern. Der Bundesfinanzhof (BFH) sieht dies anderes. Alles zum Urteil in unserem Fachbeitrag.
Der Bundesrat sieht umfangreichen Verbesserungsbedarf an den Regierungsplänen zur Förderung der Elektromobilität und weiteren Änderungen im Steuerrecht. In seiner Stellungnahme zum so genannten Jahressteuergesetz formuliert über 90 Änderungswünsche. Viele Vorschläge aus den Ländern dienen der Verwaltungsvereinfachung bei der Anwendung steuerlicher Vorschriften. Sie sollen zu einer spürbaren Entbürokratisierung beitragen.
Bei Streitfällen über Doppelbesteuerungsabkommen soll ein neues Verfahren zur Beilegung eingeführt werden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1852 vor.