Nach einer Jahresabschlussfeier im betriebseigenen Gasthaus mit den beschäftigten Führungskräften, versuchte die Klägerin die Kosten, von insgesamt 17.500 Euro, pauschal mit ihrer Lohnsteuervoranmeldung von 25 % nach 40 Abs. 2 EstG zu versteuern. Das Finanzgericht bewertet die Jahresabschlussfeier anders als gewöhnlich. Alle Details zur Rechtsprechung des Finanzgerichts Münster, 8 K 32/19 E,P,L, in unserem Blog.
Die Klägerin erlitt auf dem Hinweg zu ihrer Arbeitsstätte schwere körperliche Verletzung und fiel deshalb krankheitsbedingt aus. Die anfallenden Krankheitskosten versuchte sie in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten abzusetzen. Das Finanzamt und Finanzgericht lehnten dies ab. Der Bundesfinanzhof (BFH) verkündigte das finale Urteil zum VI R 8/18. Mehr dazu in unserem Fach-Blog.
Die Versteuerung des Dienstwagens findet über eine Rechenformel statt, welche den Weg zur Arbeit berücksichtigt. In Zeiten von Home-Office und Corona fällt für viele Arbeitnehmer der Arbeitsweg komplett weg. Eine Berechnung wird so nicht mehr möglich.
Zum Ende des Jahres werden die Rechengrößen der Sozialversicherung nochmals überarbeitet. 2020 verändern sich die Beitragssätze der Pflege-, Rente- und Arbeitsversicherung.
Der Bundesrat hat am 29.11.2019 dem „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weitere steuerlicher Vorschriften“ oder kurz „Jahressteuergesetz 2019“ zugestimmt. Somit werden bereits mit Beginn des kommenden Jahres einige steuerliche Neuerungen wirksam.