Ende März bin ich nun im Home-Office, doch nicht mehr im selben Home-Office als zuvor. In den letzten Monaten kam ich zu ersten Schlussfolgerungen, sammelte neue Ideen und Empfehlungen. Von meinen Erfahrungen berichte ich.
Die Stempeluhr hat sich weiterentwickelt. Mit der Digitalisierung ist die Stempeluhr in vielen Unternehmen zum Streitthema geworden. Die Mitarbeiter wünschen sich Flexibilität und selbstständiges Arbeiten. Der Arbeitgeber wünscht sich eine gute Personaleinsatzplanung, mehr Transparenz und ein gutes Zeitmanagement. Gegenseitig ausschließen, müssen sich diese Wünsche nicht.
Am 14. Mai hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein elementares Urteil zur Kontrolle der vorgeschriebenen Höchstarbeitszeiten gefällt. Die EuGH-Richter urteilten, dass die Arbeitgeber in jedem Mitgliedsstaat verpflichtet werden müssen, ein System einzurichten, mit welchem die von jedem Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Auf diese Weise könnten dem Gericht zufolge Verstöße gegen die jeweiligen nationalen Arbeitszeitgesetze zuverlässig erkannt werden. Nun obliegt es den Mitgliedstaaten, die konkrete gesetzliche Ausgestaltung zu bestimmen und das Arbeitsrecht entsprechend anzupassen, denn EU-Recht schlägt nationale Gesetze und Regelungen. Klar ist allerdings: das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) setzt nun alle EU-Staaten unter Handlungszwang. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union müssen ihr jeweiliges Arbeitsrecht und ihr Arbeitszeitgesetz unter die Lupe nehmen und die Frage neu beantworten, ob die Menschen heutzutage so arbeiten wie gesetzlich vorgeschrieben.
Der europäische Gerichtshof hat entschieden - Arbeitgeber sind zukünftig dazu verpflichtet Ihre Zeitwirtschaft zu dokumentieren. Das bedeutet, dass System- und Softwarelösungen in einem höheren Maß zum Einsatz kommen als zu vor. Unterstützt wird so nicht nur die Einführung von flexiblen Arbeitszeitmodellen, sondern auch der Rechtsanspruch der Angestellten. Infolgedessen stellt sich die Frage, wie lassen sich die Vertrauensarbeitszeit schnell anpassen und gleichzeitg eine neue Zeiterfassung einführen?
Am 14. Mai hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein wegweisendes Urteil zur Kontrolle der vorgeschriebenen Höchstarbeitszeiten gefällt. Die Richter urteilten, dass die Arbeitgeber in jedem Mitgliedsstaat verpflichtet werden müssen, ein System einzurichten, mit dem die von jedem Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.