Die Vorstellung einer isolierten Lohn- und Gehaltsbuchhaltung im Backoffice ist längst überholt. Die Gehaltsabrechnung, die in den letzten Jahren immer mehr in den Mittelpunkt gerückt ist, geht weit über Gehälter und Steuern hinaus und bietet Entscheidern einen umfassenden Einblick in jedem Geschäftsbereich. Die Gehaltsabrechnung ist der Schlüssel zur digitalen Transformation und die Basis einer positiven Employee Experience für Ihr größtes Kapital – Ihre Mitarbeiter.
Vertrauen ist gut, Kontrolle jedoch meistens besser. Diese Weisheit hat auch im Wirtschaftsleben ihre Gültigkeit. Eine den Mitarbeitern selbst geführte Zeiterfassung via Excel kann nicht wirklich überprüft werden und sie verschafft dem Management keinen Überblick, das Personalwesen hat keine optimale Grundlage zur effizienten Planung des Personalbedarfs und anderer Dinge.
Nachdem Ende der Corona-Ära werden wir akzeptieren müssen, dass sich die Arbeitswelt nachhaltig verändert hat. In ein paar Monaten werden wir in einer neuen Welt ankommen, in der Unternehmen ihr Geschäftsmodell und interne Arbeitsweise überdenken müssen. Mit anderen Worten: Die Pandemie hat eine ausgezeichnete Gelegenheit geschaffen, Ihren Talentmanagement-Ansatz zu überdenken. Das löst viele Fragen aus.
Sie belohnen Ihre Mitarbeiter gerne für die harte Arbeit, die sie Tag für Tag leisten. Die meisten Unternehmen tun dies heute mit einem abwechslungsreichen Gehaltspaket mit vielen interessanten Extras. Arbeitgeber bemühen sich sehr, um wettbewerbsfähige Gehälter und zahlreiche Vorteile bieten zu können. Oft sind diese Pakete so umfassend, dass es nicht immer einfach ist, einen Überblick darüber zu erhalten. Viele Mitarbeiter haben keine klare Vorstellung davon, was ihr Unternehmen alles auszahlt, vom Firmenwagen bis zum Rentensparen über ihr Gehalt. Sie können all diese Anstrengungen unternehmen, aber wenn Ihre Arbeitnehmer dies als selbstverständlich betrachten oder es ihnen gar nicht bewusst ist, dann können sie auch keine zusätzliche Motivation oder Engagement erzeugen.
Zu Beginn der Krise war es für viele Arbeitgeber unklar, ob ein ArbeitnehmerInnen einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hat oder nicht. Nun ist etwas Zeit vergangen und der Bund hat die einige Voraussetzungen für den Bezug von KUG angepasst.